Studierende |
Studieninteressierte |
Presse |
Fördern
|
||
|
Hochschulzugang/ Studienberechtigung Studienangelegen- heiten / Formalia - Studiengangwechsel - Gasthörerschaft/ |
StudienplatztauschFristen: für ein Sommersemester ab 1. März für ein Wintersemester ab 1. September bis spätestens 7 Tage vor Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters zu stellen. Voraussetzungen: Gemäß § 6 der Einschreibordnung ist ein Studienplatztausch nur in bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (nur Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) möglich. Ein Studienplatztausch setzt voraus, dass der oder die an der auswärtigen Hochschule Eingeschriebene:
Das formgebundene Antragsformular, sowie Informationen über die speziellen Anforderungen für den entsprechenden Studiengang, finden Sie hier:
Für das weitere Vorgehen wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice, Frau Brocks.
|