Rückmeldung
Fristen:
Rückmeldung zum Sommersemester: 2. Januar bis 1. Februar
Rückmeldung zum Wintersemester: 1. Juni bis 30. Juni
Allgemeine Hinweise:
Eingeschriebene Studierende, die im folgenden Semester ihr Studium an der Christian-Albrechts-Universität fortsetzen wollen, müssen sich in den oben genannten Fristen zurückmelden.
Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung des Beitrages für das Studentenwerk und die Studierendenschaft innerhalb der festgesetzten Frist.
Den Überweisungsträger erhalten Sie zu einem Wintersemester zusammen mit den Wahlunterlagen ca. Anfang Juni (abhängig von der Wahlfrist) und zu einem Sommersemester bereits mit dem Leporello für das vorangegangene Wintersemester.
Die Hochschule verweigert die Rückmeldung:
- wenn der/die Studierende die Beitragspflicht zum Studentenwerk Schleswig-Holstein und zur Studierendenschaft nicht erfüllt. Der Beitrag ist innerhalb der Rückmeldefrist zu zahlen;
- wenn kein gültiger Nachweis über das Bestehen einer Krankenversicherung vorliegt bzw. die Krankenkasse die eingereichte Versicherungsbescheinigung für ungültig erklärt;
- wenn Sie Ihren Studiengang durch die bestandene Abschlussprüfung beendet haben;
- wenn Sie eine nach der Prüfungsordnung erforderliche studienbegleitende Prüfung, Zwischen- oder Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben - es sei denn, die Fachrichtung oder der Studiengang wird gewechselt.
Bitte beachten Sie:
Eine Krankenversicherungsbescheinigung ist beizufügen, wenn gegenüber dem Vorsemester Veränderungen eingetreten sind.
Sofern sich Ihre Adresse geändert hat, teilen Sie diese bitte der Universität mit.
Zuständig für die Pflege dieser Seite:
Abteilung 1, Studierendenservice, E-Mail
Stand: 28.11.2011
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