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Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen
Allgemeine Hinweise:
Hinweise zu 2-Fächer Bachelor-Studiengängen: Bei einer Bewerbung für eine Studiengangkombination aus zwei bewerbungspflichtigen Fächern wird das Auswahlverfahren pro Studienfach durchgeführt. Es wird also pro Fach gesondert entschieden. Es kann passieren, dass man im Hauptverfahren nur für eines seiner beantragten Fächer eine Zulassung erhält. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich zunächst für eine Kombination mit einem weiteren zulassungsfreien Fach einzuschreiben und sich bei einer eventuellen späteren Zulassung für das zweite Fach auf das gewünschte Fach zu wechseln. Bitte wählen Sie diese Möglichkeit nur, wenn das zweite Fach für Sie wirklich eine sinnvolle Alternative darstellt. Zudem besteht die Möglichkeit sich mit dem Studierendenservice in Verbindung zu setzen, um einen späteren Termin für die Einschreibung zu vereinbaren, um eine etwaige Zulassung in einem Nachrückverfahren für das zweite Fach abzuwarten. Auch wenn hier keine Zulassung für das zweite Fach erfolgen kann, muss nun die Entscheidung getroffen werden, ob die Einschreibung des ersten Faches mit einem weiteren kombinierbaren freien Fach erfolgen soll oder ob der zugesagte Studienplatz in diesem Fall nicht angenommen wird. Die Bewerbungsfrist und die Online-Bewerbung finden Sie hier. Sind nach Ende des Auswahlverfahrens noch oder wieder Studienplätze verfügbar, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Nähere Informationen sind hier erhältlich.
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