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Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen

 


In höheren Fachsemestern können Studienplätze nur im Rahmen frei werdender Studienplätze vergeben werden. Liegen mehr Bewerbungen vor, als Studienplätze verfügbar sind, findet ein Auswahlverfahren nach § 37 Hochschulzulassungsverordnung (HZVO) in Verbindung mit § 8 Hochschulzulassungsetz (HZG) statt.

Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, müssen Sie sich dafür form- und fristgerecht bei der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel bewerben.

Die Bewerber/innen für ein höheres Fachsemester müssen durch Leistungsnachweise bzw. Anrechnungsbescheinigungen belegen, dass Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in das betreffende Fachsemester (Bewerbungssemester) erfüllen. Nähere Informationen finden Sie unter den folgenden Punkten:

  • Ortswechsler
    (sind Bewerber, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union endgültig für den beantragten Studiengang eingeschrieben sind oder waren)

  • Quereinsteiger / Studiengangwechseler
    (sind Bewerber, die noch nicht für den beantragen Studiengang eingeschrieben sind oder waren)

  • Zweitstudienbewerber
    (sind Bewerber, die schon ein Studium in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union abgeschlossen haben)


Allgemeine Hinweise:
  • Jeder Bewerber kann lediglich mit einem Zulassungsantrag für einen Studiengang bzw. eine Studiengangskombination am Vergabeverfahren teilnehmen.

  • Wer zur Ausschlussfrist eines Bewerbungszeitraumes das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann am Vergabeverfahren nur beteiligt werden, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der perönlichen Situation des Bewerbers, schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.

Hinweise zu 2-Fächer Bachelor-Studiengängen:
Bei einer Bewerbung für eine Studiengangkombination aus zwei bewerbungspflichtigen Fächern wird das Auswahlverfahren pro Studienfach durchgeführt. Es wird also pro Fach gesondert entschieden.

Es kann passieren, dass man im Hauptverfahren nur für eines seiner beantragten Fächer eine Zulassung erhält. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, sich zunächst für eine Kombination mit einem weiteren zulassungsfreien Fach einzuschreiben und sich bei einer eventuellen späteren Zulassung für das zweite Fach auf das gewünschte Fach zu wechseln. Bitte wählen Sie diese Möglichkeit nur, wenn das zweite Fach für Sie wirklich eine sinnvolle Alternative darstellt.

Zudem besteht die Möglichkeit sich mit dem Studierendenservice in Verbindung zu setzen, um einen späteren Termin für die Einschreibung zu vereinbaren, um eine etwaige Zulassung in einem Nachrückverfahren für das zweite Fach abzuwarten.
Auch wenn hier keine Zulassung für das zweite Fach erfolgen kann, muss nun die Entscheidung getroffen werden, ob die Einschreibung des ersten Faches mit einem weiteren kombinierbaren freien Fach erfolgen soll oder ob der zugesagte Studienplatz in diesem Fall nicht angenommen wird.


Die Bewerbungsfrist und die Online-Bewerbung finden Sie hier.

Sind nach Ende des Auswahlverfahrens noch oder wieder Studienplätze verfügbar, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Nähere Informationen sind hier erhältlich.

 


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Zuständig für die Pflege dieser Seite: Abteilung 1, Studierendenservice, E-Mail
Stand: 28.11.2011