Zweithörer
Personen, die an einer anderen Hochschule in einem Studiengang eingeschrieben sind, der das gleichzeitige Studium an mehreren Hochschulen gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 HSG erfordert, werden als Zweithörerinnen oder Zweithörer aufgenommen. Hierzu zählen auch Studierende/r der Universität Hamburg die im Rahmen des Kooperationsvertrages (Hinweise) Lehrveranstaltungen besuchen möchten.
Fristen:
Anträge sind bis spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters zu stellen.
Gebühren:
Es werden keine Gebühren erhoben.
Antrag:
Den entsprechenden Antrag können Sie hier herunterladen.
Rechtsgrundlage:
§ 25 der Einschreibordnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Gasthörer
Wenn Sie am Lehrgebot grundständiger Studiengänge teilnehmen möchten, finden Sie hier wichtige Informationen.
Fristen:
Anträge sind bis spätestens 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters zu stellen.
Gebühren:
Die Universität ist aufgrund der Gebührensatzung verpflichtet, eine Gebühr von 100,- Euro pro Semester für die Teilnahme an einem Studienangebot als Gaststudierender zu erheben (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 i. V. mit Anlage 5 Nr. 1 der Satzung über Gebühren für besondere Dienstleistungen der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel vom 04. März 2008, NBl.MWV.SCHl.-H. 2008 S. 96).
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 i. V. mit Anlage 5 Nr.2 der Gebührensatzung ist auf Antrag eine Reduzierung der Gebühr bei Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II auf 20,- Euro möglich.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Begünstigter: Finanzverwaltungsamt S.-H.
IBAN DE37210000000021001508
BIC des Kreditinstituts MARKDEF1210
Verwendungszweck: 8888-11101-641-113-CAU-88-0331-10-Gasthörer (bitte unbedingt angeben!)
Antrag:
Den entsprechenden Antrag können Sie hier herunterladen.
Rechtsgrundlage:
§ 26 der Einschreibordnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
zurück
Zuständig für die Pflege dieser Seite:
Abteilung 1, Studierendenservice, E-Mail
Stand: 28.11.2011
|