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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


Studieninteressierte
Bewerberinnen und Bewerber
Studierende

Studienangelegenheiten


1. Wann muss ich mich einschreiben?
2. Muss ich für die Einschreibung persönlich erscheinen?
3. Was muss ich zur Einschreibung einsenden?
4. Kann ich meine Einschreibung wieder rückgängig machen?
5. Wie und wann muss ich mich zurückmelden?
6. Auf welches Konto muss ich den Semesterbeitrag einzahlen?
7. Wann bekomme ich meine Studienunterlagen für das nächste Semester zugeschickt?
8. Ich habe meinen Studierendenausweis oder mein Semesterticket verloren. Wo kann ich diese Unterlagen neu beantragen?
9. In meinen persönlichen Daten hat sich etwas geändert! Wo muss ich diese Änderungen bekannt geben?
10. Wie hoch ist der Beitrag, den ich jedes Semester entrichten muss?
11. Wann sind die Öffnungszeiten des Studierendenservice?
12. Wann sind an der CAU Kiel Vorlesungszeiten, Ferien etc.?
13. Was muss ich tun, wenn ich mich vom Studium beurlauben lassen möchte?
14. Was muss ich tun, wenn ich ein Studienfach wechseln möchte?
15. Wie exmatrikuliere ich mich?
16. Muss ich mich exmatrikulieren, wenn ich meine Abschlussprüfung abgelegt habe?
17. Kann ich bereits bezahlte Beiträge im Falle einer Exmatrikulation zurückerstattet bekommen?
18. Wann werde ich exmatrikuliert, wenn ich mich nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung nicht selbst exmatrikuliere?
19. Werde ich auch exmatrikuliert, wenn ich in einem 2-Fächer Bachelor nur ein Fach endgültig nicht bestanden habe?
20. Was passiert bei einer Exmatrikulation ohne eigenen Antrag?
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1. Wann muss ich mich einschreiben?
Die Frist für die Einschreibung in zulassungsbeschränkte (bewerbungspflichtige) Studiengänge wird Ihnen mit Ihrem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Die Frist für die Einschreibung in zulassungsfreie Fächer finden Sie hier.


2. Muss ich für die Einschreibung persönlich erscheinen?
Nein, alle Studieninteressierten schreiben sich schriftlich ein.


3. Was muss ich zur Einschreibung einsenden?
Eine Auflistung der für die Einschreibung benötigten Unterlagen erhalten Sie hier.



Zum Seitenanfang 4. Kann ich meine Einschreibung wieder rückgängig machen?
Ja, wenn dem Studierendenservice bis zum Vorlesungsbeginn ein schriftlicher, formloser Antrag auf Aufhebung der Einschreibung vorliegt, kann die Einschreibung aufgehoben werden. Dem Antrag müssen zwingend die bereits erhaltenen Unterlagen (vorläufige Studienbescheinigung und ggf. vollständiges Leporello) komplett beigefügt werden.


5. Wie und wann muss ich mich zurückmelden?
Informationen zur Rückmeldung erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie die festgelegten Fristen. Bei einer Rückmeldung außerhalb der Frist fallen Gebühren an oder es kann ggf. zu einer Exmatrikulation von Amts wegen kommen.


6. Auf welches Konto muss ich den Semesterbeitrag einzahlen?
Die Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages finden Sie hier.


7. Wann bekomme ich meine Studienunterlagen für das nächste Semester zugeschickt?
Die Studienunterlagen (Studierendenausweis, Semesterticket, Studienbescheinigungen usw.) werden Ihnen zugeschickt, wenn Sie den Beitrag an das Studentenwerk / die Studierendenschaft überwiesen haben. Der Versand erfolgt für ein Sommersemester Ende Februar/Anfang März und für ein Wintersemester Ende August/Anfang September. Wenn Sie Ihre Unterlagen in dieser Zeit nicht bekommen, wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice - Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten - .



8. Ich habe meinen Studierendenausweis oder mein Semesterticket verloren! Wo kann ich diese Unterlagen neu beantragen?
Zweitschriften (kostenpflichtig) können Sie am Schalter des Studierendenservice - Bereich Einschreibung und Studienangelegenheiten - beantragen.




Zum Seitenanfang 9. In meinen persönlichen Daten hat sich etwas geändert! Wo muss ich diese Änderungen bekannt geben?
Änderungen Ihrer Daten müssen Sie uns schriftlich mitteilen. Dies kann am Schalter des Studierendenservice, per Post, Fax oder Mail erfolgen. Bei Änderungen des Namens müssen Sie uns eine Kopie der Urkunde zukommen lassen. Bitte informieren Sie auch das für Sie zuständige Prüfungsamt. Einen Vordruck zur Änderung der Postanschrift finden Sie hier.


10. Wie hoch ist der Beitrag, den ich jedes Semester entrichten muss?
Die aktuelle Höhe des Semesterbeitrages finden Sie hier.


11. Wann sind die Öffnungszeiten des Studierendenservice?
Die Öffnungszeiten des Studierendenservice finden Sie hier.


12. Wann sind an der CAU Kiel Vorlesungszeiten, Ferien etc.?
Alle wichtigen Termine finden Sie hier.


13. Was muss ich tun, wenn ich mich vom Studium beurlauben lassen möchte?
Wie Sie eine Beurlaubung beantragen können, erfahren Sie hier.



14. Was muss ich tun, wenn ich ein Studienfach wechseln möchte?
Wenn Sie zu einem Fach wechseln möchten, das keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt, sollten Sie den Studienfachwechsel schon innerhalb der Rückmeldefrist, spätestens jedoch bis zum Vorlesungsbeginn beantragen. Handelt es sich um ein zulassungsbeschränktes Fach, müssen Sie sich innerhalb der Frist bewerben und sich erst in der im Zulassungsbescheid genannten Frist umschreiben. ACHTUNG! Die Rückmeldung muß auf jeden Fall fristgerecht erfolgen.

Informationen finden Sie hier.



15. Wie exmatrikuliere ich mich?
Informationen zur Exmatrikulation sowie die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie hier.



16. Muss ich mich exmatrikulieren, wenn ich meine Abschlussprüfung abgelegt habe?
Spätestens zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihre Abschlussprüfung abgelegt haben, müssen Sie sich exmatrikulieren. Sie benötigen die Nachweise über die Exmatrikulation und die Bescheinigung über Ihre Studienzeit für die Ausfallzeiten zur Rentenversicherung.



17. Kann ich bereits bezahlte Beiträge im Falle einer Exmatrikulation zurückerstattet bekommen?
Ansprechpartner für die Rückerstattung sind das Studentenwerk Schleswig-Holstein und der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA), Westring 385, 24118 Kiel. Die Rückerstattung muss jeweils schriftlich beantragt werden. Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an und fügen Sie eine Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung und des Kontoauszuges bzw. des Einzahlungsbeleges bei.


18. Wann werde ich exmatrikuliert, wenn ich mich nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung nicht selbst ordnungsgemäß exmatrikuliere?
Gemäß Hochschulgesetz und Einschreibordnung spätestens zum Ende des Semesters, in dem der Bescheid des Prüfungsamtes bestandskräftig geworden ist.

Sie sollten sich auf jeden Fall selbst ordnungsgemäß exmatrikulieren oder einen Studiengangwechsel durchführen.


19. Werde ich auch exmatrikuliert, wenn ich in einem 2-Fächer Bachelor nur ein Fach endgültig nicht bestanden habe?
Wenn Sie für einen 2-Fächer-Bachelor (Profil Fachergänzung oder Lehramt) eingeschrieben sind und nur ein Fach endgültig nicht bestanden haben, werden Sie bei einem beabsichtigten Fachwechsel nicht sofort exmatrikuliert. Sie dürfen eingeschrieben bleiben, bis Sie die nächste Möglichkeit einer Bewerbung bzw. Einschreibung haben. Da zu einem Sommersemester nur sehr wenige Studienfächer angeboten werden, wird dies meistens erst das darauf folgende Wintersemester sein.


20. Was passiert bei einer Exmatrikulation ohne eigenen Antrag?
Sie erhalten vom Studierendenservice einen Bescheid und werden nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit dem Ende des Semester (30.09. oder 31.03.) exmatrikuliert. Bescheinigungen über Ihre Studienzeit erhalten Sie allerdings nur, wenn Sie sich selbst exmatrikulieren.


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Zuständig für die Pflege dieser Seite: Abteilung 1, Studierendenservice, E-Mail
Stand: 28.11.2011