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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel


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Bewerberinnen und Bewerber


1. Wann sind die Bewerbungsfristen und wie bewerbe ich mich?
2. Nach welchen Kriterien werden die hochschulintern zulassungsbeschränkten
Studiengänge vergeben?
3. Wie werden die Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen im Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) vergeben?
4. Muss ich mich für das kommende Winter-/Sommersemester für Studiengänge der Stiftung für Hochschulzulassung sowohl bei der Stiftung für Hochschulzulassung als auch an der Universität Kiel bewerben?
5. Während der Bewerbungsfrist befinde ich mich im Ausland. Was kann ich tun?
6. Kann ich an der CAU Kiel mehrere Bewerbungen einreichen?
7. Ich habe mich im letzen Jahr schon an der CAU beworben. Muss ich die Unterlagen erneut einreichen?
8. Welche Unterlagen sind mit dem Antrag auf Zulassung einzureichen?
9. Wie hoch ist der NC in meinem gewünschten Studiengang?
10. Verbessert sich meine Abiturnote durch Wartezeit?
11. Was wird mir alles als Wartezeit angerechnet?
12. Erhalte ich für eine abgeschlossene Berufsausbildung einen Bonus?
13. Kann ich durch die Ableistung eines Dienstes (z.B. Wehrdienst, Zivildienst, FSJ oder FÖJ) den Notendurchschnitt meiner Abiturnote verbessern?
14. Werde ich nach der Ableistung eines Dienstes bei der Vergabe von Studienplätzen besonders berücksichtigt?
15. Kann ich einen Härtefallantrag stellen?
16. Wie werden die Studienplätze für Zweitstudienbewerber vergeben?
17. Ich möchte Sport studieren, muss eine Sporteignungsprüfung abgelegt werden?
18. Ich habe die Bewerbungsfrist versäumt! Was kann ich tun, um eventuell noch einen Studienplatz zu erhalten?
19. Gibt es ein Losverfahren an der CAU?
20. Kann ich auch bereits während meines Bachelorstudiums mein Profil wechseln?
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1. Wann sind die Bewerbungsfristen und wie bewerbe ich mich?
Auf der Seite Studienfachangebot A - Z finden Sie Informationen, ob und wo Sie sich bewerben müssen.
Die Bewerbungsfristen finden Sie auf der Seite Termine.

Die Online-Bewerbung und Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie für intern zulassungsbeschränkte Studiengänge hier, für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS).


2. Nach welchen Kriterien werden die hochschulintern zulassungsbeschränkten Studiengänge vergeben?
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Studienplätze nach Abzug besonderer Quoten zu 20 % nach dem Grad der Qualifikation (Bestenquote), zu 20 % nach Wartezeit und zu 60 % nach dem Auswahlverfahren der Hochschule (Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung) vergeben. Weitere Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie hier.


3. Wie werden die Studienplätze in den bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen im Verfahren der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) vergeben?
Nach Abzug besonderer Quoten erfolgt die Vergabe der Studienplätze wie folgt:
20 % der Studienplätze gehen an die Abiturbesten;
20 % der Studienplätze werden nach Wartezeit vergeben;
60 % der Studienplätze können die Hochschulen nach eigenen Kriterien vergeben.
Die CAU zu Kiel vergibt die Studienplätze im Auswahlverfahren der Hochschule über die Verfahrensnote. Weitere Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie hier.

Medizin und Zahnmedizin:
Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung verbessert sich einmalig um einen Bonus von 0,5, wenn für das letzte Jahr oder als Prüfungsfachnote in der Abiturprüfung in einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie, Chemie, Physik, Latein oder Altgriechisch 15 Punkte nachgewiesen wurden und dieses Fach zwei Jahre belegt war.

Pharmazie:
Die Verfahrensnote für Pharmazie setzt sich aus dem Abiturdurchschnitt und den Noten aus dem letzten Schulhalbjahr für Biologie und Chemie, ersatzweise Mathematik und Deutsch, zusammen. Dabei werden die HZB-Note mit 70 Prozent und die beiden Einzelpunktzahlen jeweils mit 15 % gewichtet.



4. Muss ich mich für das kommende Winter-/Sommersemester für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge sowohl bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) als auch an der Universität Kiel bewerben?
Nein, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte nur bei der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund ein.


Zum Seitenanfang 5. Während der Bewerbungsfrist befinde ich mich im Ausland. Was kann ich tun?
Sie können jemanden bevollmächtigen, die Bewerbungsunterlagen für Sie auszufüllen und zusammen mit der von Ihnen ausgestellten Vollmacht an den Studierendenservice - Bereich Bewerbung - der CAU zu senden.
Bezüglich der Regelungen für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge, schauen Sie bitte auf die Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung.

6. Kann ich an der CAU mehrere Bewerbungen einreichen?
Nein, für zulassungsbeschränkte Studiengänge dürfen Sie nur einen Antrag stellen.
Zusätzlich können Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Pharmazie, Zahnmedizin) bewerben.


7. Ich habe mich im letzen Jahr schon an der CAU beworben. Muss ich die Unterlagen erneut einreichen?
Ja, ein Rückgriff auf alte Unterlagen ist leider nicht möglich.


8. Welche Unterlagen sind mit dem Antrag auf Zulassung einzureichen?
Welche Unterlagen mit dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung (Ausdruck im Anschluss an die Online-Bewerbung) einzureichen sind, erfahren Sie hier.

9. Wie hoch ist der NC in meinem gewünschten Studiengang?
Der NC wird nicht vor dem Auswahlverfahren festgelegt, sondern er ergibt sich erst aus dem laufenden Verfahren. Wie hoch der NC in Ihrem gewünschten Fach in den letzten Verfahren war, erfahren Sie hier.


Zum Seitenanfang 10. Verbessert sich meine Abiturnote durch Wartezeit?
Die Durchschnittsnote verbessert sich durch die Wartezeit nicht. Jeder Bewerber wird auf drei Ranglisten geführt.
Von der ersten Rangliste (Abiturbestenquote) erfolgt die Auswahl nach dem Hauptkriterium Note (nachrangig Wartezeit, Dienst, Los), von der zweiten Rangliste (Wartezeitquote) erfolgt die Auswahl nach dem Hauptkriterium Wartezeit (nachrangig Note, Dienst, Los).
Auf der dritten Rangliste (Hochschulauswahlquote) erfolgt die Auswahl wiederum nach dem Hauptkriterium Note (nachrangig Dienst, Los). Nähere Informationen finden Sie hier.


11. Was wird mir alles als Wartezeit angerechnet?
Es wird Ihnen die Gesamtzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung angerechnet, abzüglich der Halbjahre, in denen Sie bereits an einer Hochschule / Fachhochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union eingeschrieben waren.


12. Erhalte ich für eine abgeschlossene Berufsausbildung einen Bonus?
Eine Ausbildung vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wird Ihnen lediglich boniert, sofern Sie die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.07.2007 (Bonierung um 2 Wartesemester) oder vor dem 16.01.2002 (Bonierung um 4 Wartesemester) erworben haben.
Nähere Informationen finden Sie hier.

13. Kann ich durch die Ableistung eines Dienstes (z.B. Wehrdienst, Zivildienst, FSJ oder FÖJ) den Notendurchschnitt meiner Abiturnote verbessern?
Nein, die Durchschnittsnote verbessert sich durch die Ableistung eines Dienstes nicht.


14. Werde ich nach der Ableistung eines Dienstes bei der Vergabe von Studienplätzen besonders berücksichtigt?
Sofern Sie sich bereits zu Beginn bzw. während des Dienstes für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben und eine Zulassung erhalten - das Studium jedoch aufgrund Ihres Dienstes nicht antreten können - haben Sie bei einer erneuten Bewerbung für den gleichen Studiengang einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl aufgrund Ihres früheren Zulassungsbescheides. Nähere Informationen finden Sie hier.


15. Kann ich einen Härtefallantrag stellen?
Unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, einen Härtefallantrag zu stellen, erfahren Sie hier.
Wenn Sie einen Härtefallantrag stellen möchten, müssen Sie zusätzlich zum unterschriebenen Antrag auf Zulassung einen Sonderantrag mit den erforderlichen Unterlagen ausfüllen.


Zum Seitenanfang 16. Wie werden die Studienplätze für Zweitstudienbewerber vergeben?
Wenn Sie bereits ein Studium an einer Hochschule / Fachhochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erfolgreich abgeschlossen haben und sich jetzt für einen anderen Studiengang in das erste Fachsemester bewerben möchten, dann können Sie nur im Rahmen der Quote für ein Zweitstudium berücksichtigt werden. Siehe hierzu § 32 HZVO.

Weitere Informationen für Zweitstudienbewerber finden Sie hier.
Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben, reichen Sie bitte neben dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung zusätzlich einen Sonderantrag mit den erforderlichen Unterlagen ein.


17. Ich möchte Sport studieren, muss eine Sporteignungsprüfung abgelegt werden?
Ja, es findet eine Prüfung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel statt.
Informationen erhalten Sie beim Institut für Sport und Sportwissenschaft.


Zum Seitenanfang 18. Ich habe die Bewerbungsfrist versäumt! Was kann ich tun, um evtl. noch einen Studienplatz zu erhalten?
Bewerber, die die Bewerbungsfrist verpasst haben, können einen Losantrag stellen.
Nähere Informationen finden Sie hier.


19. Gibt es ein Losverfahren an der CAU?
Ja, sofern noch Restplätze verfügbar sind. Nähere Informationen erhalten Sie hier.


20. Kann ich auch bereits während meines Bachelorstudiums mein Profil wechseln?
Ein Wechsel des Profils ist bei zulassungsbeschränkten Studiengängen immer mit einer erneuten Bewerbung verbunden. Bei zulassungsfreien Studiengängen informieren Sie sich bitte hier. Bitte beachten Sie die dafür geltenden Fristen.


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Zuständig für die Pflege dieser Seite: Abteilung 1, Studierendenservice, E-Mail
Stand: 28.11.2011