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Hochschulzugang/ Studienberechtigung Studienangelegen- heiten / Formalia Häufige Fragen |
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Studium an der Christian-Albrechts-Universität zu KielStudieninteressierte Studienangelegenheiten Studierende Bewerberinnen und Bewerber
4. Muss ich mich für das kommende Winter-/Sommersemester für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge sowohl bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) als auch an der Universität Kiel bewerben? Nein, reichen Sie Ihre Bewerbung bitte nur bei der Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund ein. Sie können jemanden bevollmächtigen, die Bewerbungsunterlagen für Sie auszufüllen und zusammen mit der von Ihnen ausgestellten Vollmacht an den Studierendenservice - Bereich Bewerbung - der CAU zu senden. Bezüglich der Regelungen für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge, schauen Sie bitte auf die Seiten der Stiftung für Hochschulzulassung. 6. Kann ich an der CAU mehrere Bewerbungen einreichen? Nein, für zulassungsbeschränkte Studiengänge dürfen Sie nur einen Antrag stellen. Zusätzlich können Sie sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Humanmedizin, Pharmazie, Zahnmedizin) bewerben. 7. Ich habe mich im letzen Jahr schon an der CAU beworben. Muss ich die Unterlagen erneut einreichen? Ja, ein Rückgriff auf alte Unterlagen ist leider nicht möglich. 8. Welche Unterlagen sind mit dem Antrag auf Zulassung einzureichen? Welche Unterlagen mit dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung (Ausdruck im Anschluss an die Online-Bewerbung) einzureichen sind, erfahren Sie hier. 9. Wie hoch ist der NC in meinem gewünschten Studiengang? Der NC wird nicht vor dem Auswahlverfahren festgelegt, sondern er ergibt sich erst aus dem laufenden Verfahren. Wie hoch der NC in Ihrem gewünschten Fach in den letzten Verfahren war, erfahren Sie hier. Die Durchschnittsnote verbessert sich durch die Wartezeit nicht. Jeder Bewerber wird auf drei Ranglisten geführt. Von der ersten Rangliste (Abiturbestenquote) erfolgt die Auswahl nach dem Hauptkriterium Note (nachrangig Wartezeit, Dienst, Los), von der zweiten Rangliste (Wartezeitquote) erfolgt die Auswahl nach dem Hauptkriterium Wartezeit (nachrangig Note, Dienst, Los). Auf der dritten Rangliste (Hochschulauswahlquote) erfolgt die Auswahl wiederum nach dem Hauptkriterium Note (nachrangig Dienst, Los). Nähere Informationen finden Sie hier. 11. Was wird mir alles als Wartezeit angerechnet? Es wird Ihnen die Gesamtzahl der Halbjahre nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung angerechnet, abzüglich der Halbjahre, in denen Sie bereits an einer Hochschule / Fachhochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union eingeschrieben waren. 12. Erhalte ich für eine abgeschlossene Berufsausbildung einen Bonus? Eine Ausbildung vor dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung wird Ihnen lediglich boniert, sofern Sie die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.07.2007 (Bonierung um 2 Wartesemester) oder vor dem 16.01.2002 (Bonierung um 4 Wartesemester) erworben haben. Nähere Informationen finden Sie hier. 13. Kann ich durch die Ableistung eines Dienstes (z.B. Wehrdienst, Zivildienst, FSJ oder FÖJ) den Notendurchschnitt meiner Abiturnote verbessern? Nein, die Durchschnittsnote verbessert sich durch die Ableistung eines Dienstes nicht. 14. Werde ich nach der Ableistung eines Dienstes bei der Vergabe von Studienplätzen besonders berücksichtigt? Sofern Sie sich bereits zu Beginn bzw. während des Dienstes für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben und eine Zulassung erhalten - das Studium jedoch aufgrund Ihres Dienstes nicht antreten können - haben Sie bei einer erneuten Bewerbung für den gleichen Studiengang einen Anspruch auf bevorzugte Auswahl aufgrund Ihres früheren Zulassungsbescheides. Nähere Informationen finden Sie hier. 15. Kann ich einen Härtefallantrag stellen? Unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit besteht, einen Härtefallantrag zu stellen, erfahren Sie hier. Wenn Sie einen Härtefallantrag stellen möchten, müssen Sie zusätzlich zum unterschriebenen Antrag auf Zulassung einen Sonderantrag mit den erforderlichen Unterlagen ausfüllen. Wenn Sie bereits ein Studium an einer Hochschule / Fachhochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erfolgreich abgeschlossen haben und sich jetzt für einen anderen Studiengang in das erste Fachsemester bewerben möchten, dann können Sie nur im Rahmen der Quote für ein Zweitstudium berücksichtigt werden. Siehe hierzu § 32 HZVO. Weitere Informationen für Zweitstudienbewerber finden Sie hier. Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bewerben, reichen Sie bitte neben dem unterschriebenen Antrag auf Zulassung zusätzlich einen Sonderantrag mit den erforderlichen Unterlagen ein. 17. Ich möchte Sport studieren, muss eine Sporteignungsprüfung abgelegt werden? Ja, es findet eine Prüfung an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel statt. Informationen erhalten Sie beim Institut für Sport und Sportwissenschaft. Bewerber, die die Bewerbungsfrist verpasst haben, können einen Losantrag stellen. Nähere Informationen finden Sie hier. 19. Gibt es ein Losverfahren an der CAU? Ja, sofern noch Restplätze verfügbar sind. Nähere Informationen erhalten Sie hier. 20. Kann ich auch bereits während meines Bachelorstudiums mein Profil wechseln? Ein Wechsel des Profils ist bei zulassungsbeschränkten Studiengängen immer mit einer erneuten Bewerbung verbunden. Bei zulassungsfreien Studiengängen informieren Sie sich bitte hier. Bitte beachten Sie die dafür geltenden Fristen.
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