Exmatrikulation
Fristen:
zum Ablauf eines Sommersemesters vom 15. Juli bis 1. September
zum Ablauf eines Wintersemesters vom 15. Januar bis 1. März
Sie können die vollständigen Unterlagen persönlich oder postalisch einreichen.
Befragung zur Exmatrikulation:
Bitte füllen Sie unseren Fragebogen aus, bevor Sie den Antrag auf Exmatrikulation herunterladen. Geben Sie bitte zu Beginn das Losungswort "Umfrage" ein. Vielen Dank!
Antrag:
Den Antrag auf Exmatrikulation finden Sie hier.
Bitte fügen Sie Ihrem ausgefüllten und unterschriebenen Antrag folgende Unterlagen bei:
- Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek
- ggf. Entlastungsvermerk des Romanischen Seminars
- bei erfolgter Rückmeldung vollständiges Leporello
- frankierter (0,55 €) und adressierter Rückumschlag in DIN lang (110mm x 220mm, "normaler Geschäftsbrief")
- ggf. Kopie des Abschlusszeugnisses bei bestandener Prüfung
Nach Bearbeitung des Antrages erhalten Sie zwei Exmatrikulationsbescheinigungen und eine Bescheinigung für die Ausfallzeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie an der Uni Kiel lediglich andere Fächer studieren oder Ihren Abschluss ändern möchten, brauchen Sie sich vorher nicht zu exmatrikulieren. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Rechtsgrundlage:
§ 21 der Einschreibordnung der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Zuständig für die Pflege dieser Seite:
Abteilung 1, Studierendenservice, E-Mail
Stand: 28.11.2011
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