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Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge



Bewerbung:
Die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) ist für die Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge zuständig.

An der Universität zu Kiel betrifft dies zu einem Wintersemester:
  • Medizin / Staatsexamen,
  • Pharmazie / Staatsexamen und
  • Zahnmedizin / Staatsexamen.

Zu einem Sommersemester:
  • Pharmazie / Staatsexamen.

Nutzen Sie bitte das Angebot der Online-Bewerbung der Stiftung für Hochschulzulassung.
Bitte schicken Sie keine Unterlagen an die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Fristen:
Studienbeginn zum Wintersemester Wenn die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.1. des betreffenden Jahres erworben wurde, muss die Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung bis zum 31.5., andernfalls bis zum 15.7. eingehen (Ausschlussfristen!)
Studienbeginn zum Sommersemester Für Alt- und Neuabiturienten bis zum 15.01. des betreffenden Jahres (Ausschlussfrist!)

Verfahren:
Die Vergabe von Studienplätzen durch die Stiftung für Hochschulzulassung findet in mehreren Schritten statt.
Nach Abzug von Vorabquoten werden die Hauptquoten wie folgt vergeben:
- 20 % nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturbestenquote)
- 20 % nach der bisher erreichten Wartezeit (Wartezeitquote)
- 60 % nach dem Ergebnis des hochschuleigenen Auswahlverfahrens. Die Auswahlkriterien der CAU Kiel für den jeweiligen Studiengang finden Sie hier.

Losverfahren:
Sind nach Abschluss des Verfahrens noch Studienplätze frei geblieben bzw. wieder frei geworden, so werden diese in einem Losverfahren vergeben.

Hierfür ist keine Bewerbung über die Stiftung für Hochschulzulassung nötig.
Weitere Informationen zum Losverfahren finden Sie hier.


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Zuständig für die Pflege dieser Seite: Abteilung 1, Studierendenservice, E-Mail
Stand: 28.11.2011